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Amir Zaidan

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5 Al-Mā'idah ٱلْمَائِدَة

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بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَٰنِ الرَّحِيمِ
In the name of Allah, Most Gracious, Most Merciful.

5:107 فَإِنْ عُثِرَ عَلَىٰٓ أَنَّهُمَا ٱسْتَحَقَّآ إِثْمًا فَـَٔاخَرَانِ يَقُومَانِ مَقَامَهُمَا مِنَ ٱلَّذِينَ ٱسْتَحَقَّ عَلَيْهِمُ ٱلْأَوْلَيَـٰنِ فَيُقْسِمَانِ بِٱللَّهِ لَشَهَـٰدَتُنَآ أَحَقُّ مِن شَهَـٰدَتِهِمَا وَمَا ٱعْتَدَيْنَآ إِنَّآ إِذًا لَّمِنَ ٱلظَّـٰلِمِينَ
5:107 Doch sollte es sich herausstellen, daß sie (beide Zeugen) eine Verfehlung (Meineid) begangen haben, dann sollen zwei andere an ihrer Stelle herangezogen werden von denjenigen, die an erster Stelle erbberechtigt sind, dann schwören beide bei ALLAH: "Unser Zeugnis ist doch wahrhaftiger als ihr Zeugnis und wir haben nicht übertreten, sonst gehören wir doch zu den Unrecht-Begehenden." - Amir Zaidan (German)